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Plissee in der Mietwohnung: was erlaubt ist
Ein Plissee zum Klemmen oder Kleben ist in der Mietwohnung der sichere Weg, denn es lässt sich beim Auszug spurlos entfernen. Bohrlöcher im Fensterrahmen sind riskanter: Das Amtsgericht Spandau verurteilte Mieter für angebohrte Kunststofffenster zu 3.151 Euro Schadensersatz. Willst du bohren, frag vorher den Vermieter.
Aktualisiert am von der Redaktion plissee klemmen. So arbeiten wir
Was das Gesetz sagt
Der Vermieter muss dir die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen. Veränderungen durch diesen vertragsgemäßen Gebrauch hast du nicht zu vertreten. Was du selbst einbaust, darfst du wieder mitnehmen. Und beim Auszug gibst du die Wohnung zurück. Ein Plissee, das ohne Spuren abgeht, fällt damit nicht weiter ins Gewicht.
§ 535 BGB: Überlassung zum vertragsgemäßen Gebrauch. § 538 BGB: Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. § 539 Abs. 2 BGB: Wegnahme von Einrichtungen. § 546 BGB: Rückgabe. § 548 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters verjähren in sechs Monaten.
Stand 6. November 2026
Was Gerichte zu Bohrlöchern entschieden haben
- Dübellöcher allgemein: Der Bundesgerichtshof hat am 20. Januar 1993 (VIII ZR 10/92) entschieden, dass eine Klausel im Formularmietvertrag unwirksam ist, nach der Mieter beim Auszug Dübeleinsätze und Dübellöcher spurlos beseitigen müssen.
- Kunststofffenster angebohrt: Das Amtsgericht Spandau hat am 26. Oktober 2007 (3b C 715/06) entschieden, dass das Anbohren von Kunststofffenstern ohne Einwilligung des Vermieters eine Pflichtverletzung ist. Die Bohrlöcher ließen sich nicht ohne Weiteres verschließen. Die Mieter mussten 3.151 Euro für den Austausch zahlen, ohne Abzug „neu für alt“.
- Fensterrahmen, wenn es nicht anders geht: Das Amtsgericht Bremen (6 C 285/14) hat laut Stiftung Warentest entschieden, dass Mieter in den Fensterrahmen bohren dürfen, wenn sich Vorhänge anders nicht anbringen lassen, etwa an Dachschrägenfenstern oder zum Verdunkeln im Schlafzimmer. Auf Verlangen des Vermieters müssen die Löcher beim Auszug fachgerecht verschlossen werden.
Beide Amtsgerichtsurteile sind Einzelfälle und binden andere Gerichte nicht. Sie zeigen aber: Gibt es eine Lösung ohne Bohren, ist das Risiko am kleinsten, wenn du sie nimmst.
Beispiel: Du ziehst am 1. April 2027 aus und gibst an diesem Tag die Schlüssel ab. Deine Plissees hingen an Klemmträgern, du nimmst sie mit, kein Loch bleibt zurück. Hättest du stattdessen in die Kunststoffrahmen gebohrt, könnte der Vermieter Ersatz verlangen, im Fall des Amtsgerichts Spandau waren das 3.151 Euro. Nach § 548 BGB verjähren solche Ansprüche sechs Monate nach der Rückgabe, hier also mit Ablauf des 1. Oktober 2027.
So gehst du in der Mietwohnung vor
- Mietvertrag nach Regeln zu Fenstern und Sonnenschutz durchsehen.
- Zuerst eine Lösung ohne Bohren prüfen: Klemmen oder Kleben, am Dachfenster die Halter oder Klebemodelle.
- Geht nur Bohren, den Vermieter vorher in Textform um Zustimmung bitten und die Stelle nennen.
- Zustimmung aufheben, am besten mit Fotos der Fenster vom Einzug.
- Beim Auszug Plissees samt Trägern abnehmen und Klebereste mit einem Föhn lösen.
Häufige Fragen
- Brauche ich für ein Klemmplissee die Erlaubnis des Vermieters?
- Das Gesetz sieht dafür keine Zustimmung vor. Klemmträger verändern die Wohnung nicht dauerhaft, wenn du sie beim Auszug abnimmst. Steht im Mietvertrag eine eigene Regel zu Fenstern, lies sie vorher.
- Darf ich in die Wand über dem Fenster bohren?
- Der BGH hat 1993 eine Klausel gekippt, die spurloses Beseitigen von Dübellöchern verlangt. Wie viele Löcher üblich sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Fensterrahmen ist heikler als die Wand, wie das Urteil aus Spandau zeigt.
- Ist das hier eine Rechtsberatung?
- Nein. Wir fassen Gesetz und veröffentlichte Urteile zusammen. Bei Streit mit dem Vermieter hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: BGB, §§ 535, 538, 539, 546 und 548; BGH, Urteil vom 20. Januar 1993, VIII ZR 10/92, Fundstelle bei dejure.org; AG Spandau, Urteil vom 26. Oktober 2007, 3b C 715/06, Urteilstext beim Berliner Mieterverein; AG Bremen, 6 C 285/14, nach Stiftung Warentest.